Geltung unserer AGB
I. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Inhalt aller Verträge mit uns. AGB unseres Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil; es gelten ausschließlich unsere AGB. Dies gilt auch, wenn wir den AGB unseres Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprechen oder unser Vertragspartner in Vertragsdokumenten (z. B. einer Auftragsbestätigung) auf seine AGB hinweist und wir werden nicht nochmals widersprechen. Die AGB unseres Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
II. Zustandekommen des Vertrags und Vertragsgrundlage
1a.) Unser Vertragspartner muss sich bei Abgabe eines Angebots exakt an unsere Anfrage halten und auf etwaige Abweichungen ausdrücklich und deutlich erkennbar hinweisen. Seine Angebote erfolgen kostenlos; Kostenvoranschläge werden nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung vergütet.
1b.) Unsere Bestellungen sind nur gültig, wenn und soweit sie schriftlich erfolgen; ausreichend ist die Übermittlung per Fax oder per E-Mail. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Unser Vertragspartner darf von unserer Bestellung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abweichen.
1c.) Sofern sich aus unserer Bestellung nichts anderes ergibt, ist sie von unserem Vertragspartner innerhalb von zehn Werktagen nach dem Datum der Bestellung vorbehaltlos und schriftlich zu bestätigen. Erfolgt eine solche Bestätigung innerhalb von zehn Werktagen nicht oder ist die Abgabe einer solchen Bestätigung innerhalb von zehn Werktagen nicht möglich, muss unser Vertragspartner uns hierauf unter Angabe einer neuen Frist hinweisen. Stimmen wir der Verlängerung der Bestätigungsfrist nicht ausdrücklich und schriftlich zu, sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunden.
2. Unsere Angebote sind freibleibend.
2a.) Gibt unser Vertragspartner bei uns eine Bestellung auf, kommt ein Vertrag erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
3. Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge:
– die Bestimmungen unserer Bestellung oder unserer Auftragsbestätigung,
– diese AGB.
4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
III. Ausführung, Leistungsumfang, Einbeziehung von Hilfspersonen und Teilleistungen
1. Unser Vertragspartner muss unsere Bestellung oder Auftragsbestätigung unverzüglich nach Übermittlung auf Fehler, Unklarheiten oder Unvollständigkeiten überprüfen. Stellt er Fehler, Unklarheiten oder Unvollständigkeiten fest, teilt er uns dies unverzüglich schriftlich mit, damit wir unsere Bestellung oder Auftragsbestätigung korrigieren oder vervollständigen können.
2. Unser Vertragspartner muss uns auf unser Verlangen seine Vorlieferanten, Nachunternehmer oder sonstigen in die Vertragserfüllung einbezogenen Hilfspersonen nennen.
3. Die Leistungen unseres Vertragspartners müssen den anerkannten Regeln der Technik, den am Verwendungsort geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Alle gegebenenfalls einschlägigen technischen Vorschriften und Regelwerke sind einzuhalten.
4. Zu Teilleistungen ist unser Vertragspartner nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung berechtigt.
IV.Änderungen und Ergänzungen
1. Will unser Vertragspartner den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, muss er unverzüglich prüfen, welche terminlichen und kostenbezogenen Änderungen sich hieraus ergeben und uns dies innerhalb von maximal zwei Wochen, nachdem er festgestellt hat, dass er den Vertrag ändern möchte, schriftlich mitteilen.
2. Änderungen und Ergänzungen eines mit uns geschlossenen Vertrags sowie seine Aufhebung sind, auch wenn sie bereits mündlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
V. Beigestelltes Material
Stellen wir Material bei, bleiben wir Eigentümer des Materials. Die Bearbeitung oder die Umbildung von beigestelltem Material erfolgt als Hersteller gem. § 950 BGB. Unser Vertragspartner wird den verarbeiteten Gegenstand mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns kostenlos verwahren. Bei zufälligem Untergang oder zufälliger Beschädigung beigestellten Materials hat er keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Be- und Verarbeitung.
VI. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 354 a HGB bleibt unberührt.
2. Unserem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
3. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich festgelegten Umfang zu.
VII. Schutzrechte, Geheimhaltung und Nutzungsrechte
1a.) Unser Vertragspartner verpflichtet sich, alle Informationen, die wir ihm überlassen, vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Erfüllung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die ihm nachweislich ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht bereits bekannt waren oder von denen er nachweislich anderweitig Kenntnis erlangt hat.
1b.) Unser Vertragspartner verpflichtet sich darüber hinaus, von ihm eingeschaltete Dritte entsprechend der Vorgabe unter (a) zu verpflichten. Er wird vertrauliche Informationen zudem nur Mitarbeitern und Nachunternehmern zugänglich machen, die diese Informationen für die Erfüllung dieses Vertrages zwingend benötigen.
1c.) Unser Vertragspartner verpflichtet sich, das Datengeheimnis nach Maßgabe des BDSG zu wahren; auf die Strafbarkeit von Verstößen gegen das BDSG weisen wir hiermit ausdrücklich hin. Er hat mit der Datenverarbeitung beschäftigte Mitarbeiter nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
2. Sämtliche von uns übergebenen Informationen und Unterlagen bleiben unser Eigentum. Unser Vertragspartner darf sie nicht für andere Zwecke verwenden, kopieren oder Dritten zugänglich machen, und muss sie auf unser Verlangen unverzüglich zurückgeben. Alle gewerblichen Schutzrechte behalten wir uns vor.
3. Wir erhalten an den von unserem Vertragspartner überlassenen Gegenständen und Unterlagen ein einfaches, übertragbares, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
VIII. Versicherung und Haftung
1. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, für Schäden, die von ihm, seinem Personal oder seinen Beauftragten verursacht werden, eine branchenübliche Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen. Auf Verlangen muss er uns diese nachweisen.
2. Unser Vertragspartner haftet für alle unmittelbar und mittelbar von ihm, seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden einschließlich Folgeschäden im gesetzlich festgelegten Umfang.
3. Wir haften für Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Für Pflichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nur, soweit die Verletzung solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck zu gewähren hat, die für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung (wesentlich) sind und auf deren Einhaltung unser Vertragspartner vertrauen darf (Kardinalpflichten). Bei einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen (Nr. 3 und 4) gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).
2. Falls unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.
X. Teilunwirksamkeit
Der Vertrag bleibt in seinen übrigen Teilen verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sind. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte bedeuten würde. .
Stand 01/2015